Beruf Architekt |
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Architekt, Innenarchitekt, Garten- und Landschaftsarchitekt oder Architekt für Stadtplanung darf sich nur nennen, wer in der Architektenliste des jeweiligen Bundeslandes eingetragen und somit Mitglied der Architektenkammer ist. Die Eintragung in diese Listen der einzelnen Bundesländer setzt in der Regel ein Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule und eine zweijährige Arbeitszeit bei einem eingetragenen Architekten voraus. Die Berufsbezeichnung Architekt ist gesetzlich geschützt. Die Architekten sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Beruf unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften gewissenhaft auszuüben.
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Der Architekt ist Gestalter, Berater, Konstrukteur und
Manager - jeweils abhängig von seinem Arbeitsschwerpunkt. Seine Hauptaufgabe ist
die des Sachwalters des Bauherren. In dieser
wichtigen Funktion bringt er die Wünsche des Bauherren mit den Bauvorschriften, den örtlichen
Gestaltungssatzungen und auch den
finanziellen Möglichkeiten in Einklang. Die Architektenleistung beginnt somit früher als mit dem Zeichnen der Pläne, wie gemeinhin
angenommen.
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Der freischaffende Architekt ist unabhängig und handelt stets im Interesse des Bauherren. Er arbeitet wirtschaftlich und Kosten sparend. Das Architektenhonorar ist kalkulierbar. Es berechnet sich nach festen Sätzen, die in einer bundesweit gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegt sind. Vor Beginn des Bauvorhabens sollte - um für beide Seiten Vertragssicherheit zu gewährleisten - ein schriftlicher Architektenvertrag zwischen Bauherr und Architekt abgeschlossen werden, der die Rechte und Pflichten beider Partner beinhaltet.
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Der Architekt muss für alle von ihm zu vertretenen Planungs- und Überwachungsfehler einstehen. Der beauftragte Architekt muss jederzeit das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung in gesetzlich vorgeschriebener Höhe nachweisen.
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| Welche aktuellen Aufgaben gibt es für Architekten? |
Neben dem Planen und Bauen mit Architekten im Hochbau bieten Architekten der anderen Fachrichtungen ebenfalls ein breites Leistungsspektrum, sowohl für den privaten Bauherren als auch für den öffentlichen Auftraggeber.
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| Innenarchitekten |
Die
Berufsaufgabe der Innenarchitekten ist die gestaltende und funktionelle Planung von Innenräumen sowohl im Neubau als auch im bestehenden
Gebäude, für den öffentlichen, geschäftlichen und privaten Bereich, unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher,
ökologischer und sozialer Aspekte.
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| Stadtplaner |
Stadtplaner wirken bei
der Gestaltung der Umwelt in unseren Siedlungen mit.
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| Garten- und Landschafts-architekten |
Garten- und Landschaftsarchitekten vertreten mit planerischer Fachkunde die Belange von Landschaft und Umwelt. Sie sind nicht nur mit der Planung großer öffentlicher Vorhaben zur Begrünung und Pflege von Parks und Gärten beschäftigt, sondern werden auch bei der Neuanlage und Umgestaltung von Hausgärten hinzugezogen. Die qualitativ hochwertige und stilgemäße Gestaltung der privaten "grünen Oase" trägt wesentlich zur Verbesserung von Lebensqualität und Wohnumfeld bei. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
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